
Ing. Martin A. Dolkowski, MSc.
Ihr Sachverständiger wenn‘s um Holz geht!
Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger unterstütze ich Sie gerne bei der Klärung von Fragestellungen in den Bereichen Parkett- und Holzfußböden, sowie im Spezialgebiet der technischen Schnittholztrocknung.
Fachgebiete
Parkett- und Holzfußböden
Holz ist ein toller Werkstoff der Natur zur Verwendung als Parkett- bzw. Holzfußboden. Holz hat jedoch auch seine Eigenheiten auf welche Bedacht genommen werden soll.
So kann es auch vorkommen, dass ein Parkettboden Schäden aufweist. Ursache und Umfang sind für den Laien oft nicht einfach zu beurteilen – hier kommt der Sachverständige ins Spiel!
Das Spektrum ist mannigfaltig: mechanische Beschädigung durch nachfolgende Gewerke, Schäden durch (bau-)Feuchte, Produktionsfehler, nicht fachgerechte Verlegung, Planungsfehler im Zusammenhang mit Bodenheizung und Estrich, um nur einige zu nennen. Oft handelt es sich auch um ein Zusammenwirken mehrerer dieser Faktoren.
Bei besonders alten Parkettböden stellt sich oft die Frage ob diese im Einzelfall unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch sinnvoll sanierbar sind. Diese Beurteilung kann Grundlage für weitere Entscheidungen des angewandten Denkmalschutzes sein.
Technische Schnittholztrocknung
Holz trocknet von selbst, Holztrocknung ist eine Wissenschaft für sich – die Wahrheit liegt dazwischen!
Als erster in Österreich für das Fachgebiet technische Schnittholztrocknung gerichtlich zertifizierter Sachverständiger unterstütze ich Sie in der Beantwortung von Fragen zu diesem Thema. Herstellerunabhängige Beratung in der Planungsphase von Trockenkammerinvestitionen, Optimierung der Trocknungsprozesse, objektive Beurteilung von Mängeln an Anlagen und gemeinsame Projektabnahmen.
Untersuchung von Trocknungsqualität und -schäden, sowie Feuchteverteilung an Schnittholzchargen können ebenfalls von Interesse sein. Wo erforderlich, Erstellung von fundierten Gutachten.
Über mich

- HTL für Holztechnik Mödling
- Montanuniversität Leoben
- Donauuniversität Krems
- >10 Jahre Bereichsleiter Schnittholz und technische Schnittholztrocknung
- Investitionsprojekte Trockenkammern – Planung und Umsetzungsbegleitung in Österreich und Russland
- >10 Jahre Produktentwicklung und Anwendungstechnik Mehrschichtparkett
- Österreichischer Fachnormenausschuss Parkett (ÖNorm) – stv. Vorsitzender ONK087.02
- Österreichischer Fachnormenausschuss Holz (ÖNorm) – stv. Vorsitzender ONK087
- europ. Normenausschuss Parkett (EN) – nationaler Delegierter für Österreich zu CEN/TC175/WG33
- internationales Normenkomitee Holz (ISO) – nationaler Delegierter für Österreich im ISO/TC218
- allgemein beeideter und zertifizierter Sachverständiger für Parkett und Holzfußböden sowie technische Schnittholztrocknung
- Sachverständigenliste der österr. Justiz – beeidigt am Landesgericht Wr. Neustadt
Leistungen
Beratung als Sachverständiger
Viele Probleme und damit verbundene Kosten lassen sich durch vorausschauende Planung vermeiden – und das meist mit geringem Aufwand.
Aber auch wenn es bereits zu Unstimmigkeiten gekommen ist, kann eine objektive Beurteilung des Sachverhaltes hilfreich sein. Sie bietet Orientierung und unterstützt bei weiteren Entscheidungen. Der erste Schritt muss nicht immer gleich jener zu Gericht sein.
Eine unabhängige, von allen Parteien anerkannte dritte Seite – in Form eines Sachverständigen – kann oft zu einer schnelleren und günstigeren Lösung beitragen!
Privatgutachten
Privatgutachten dokumentieren und beurteilen Sachverhalte. Sie sind in der außergerichtlichen Streitbeilegung hilfreich und können dazu beitragen Diskussionen wieder auf eine sachliche Ebene zu bringen.
Privatgutachten können von der auftraggebenden Partei jedoch auch zur Einleitung rechtlicher Schritte verwendet werden.
Ich stelle an meine Privatgutachten dieselben Qualitätsansprüche wie an Gerichtsgutachten! Das bedeutet unter anderem, Objektivität und für Laien verständliche Formulierungen.
Gerichtsgutachten
Ich bin gemäß §2 des SDG in die Gerichtssachverständigenliste eingetragen. Diese ist nach §7 des SDG auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz öffentlich einsichtig.
Die Zertifizierung besteht im Sinne des §3a Abs 1 SDG für folgende Fachgebiete:
- 39.25 „Parkette, andere Holzböden“, Spezialisierung auf Mehrschichtparkett sowie thermisch modifizierte Hölzer,
- 39.40 „Sonstige Holzverarbeitung“, mit der Einschränkung und gleichzeitigen Spezialisierung auf technische Schnittholztrocknung.
Die Befundaufnahme und Gutachtenserstellung erfolgt somit auf Basis des geleisteten Sachverständigeneides und in Einklang mit den Standesregeln des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs.
Fragen & Antworten
Wie erfolgt die Abrechnung?
Ich kann dem Spruch „strenge Rechnung, gute Freunde“ durchaus etwas abgewinnen – daher erachte ich Pauschalen als für beide Seiten nicht zielführend. Ich rechne deshalb grundsätzlich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand ab! Zuvor erfolgt eine gemeinsame Erörterung des Sachverhaltes und eine Abschätzung der zu erwartenden Kosten. Bei umfangreicheren Projekten können auch Zwischenabrechnungen vereinbart werden, so dies für die Beteiligten hilfreich ist.
Gerichtsgutachten
Im Falle einer gerichtlichen Beauftragung finden das österreichische Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) sowie das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) Anwendung.
Fahrtkosten
Fahrtkosten werden nur so wie sie tatsächlich anfallen weiterverrechnet. Wenn es die Dringlichkeit zulässt, werden aus ökonomischen (und ökologischen) Gründen „vor Ort Termine“ geographisch auf einander abgestimmt. In diesen Fällen reduzieren sich die in Rechnung gestellten Aufwände aliquot.
Was mache ich nicht?
Auch das gehört gesagt. Ich führe keine Parkettsanierungen oder Reparaturen durch, oder koordiniere derartige Arbeiten. Ich wickle keine Investitionsprojekte von Schnittholztrockungsanlagen ab (Projektleitung, Generalunternehmer).
Die Beurteilung rechtlicher Sachverhalte obliegt Juristen – ich liefere die objektive technische Grundlage dazu!
Kontakt
English Abstract

As an expert sworn at Austrian courts, I look back on more than 20 years of international experience. My areas of expertise are “parquet and wood flooring” and “technical lumber drying”.
My range of services includes consulting in technical matters, as well as the preparation of private and court expert opinions. My geographic area of operation is basically Austria, but after consultation and in individual cases throughout Europe, too.
Especially if you have an international background or if German is not your mother tongue, you can count on my English communication!
Ing. Martin A. Dolkowski, MSc.
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger | 39.25 | 39.40
Griesenäckerstr. 5, 2540 Bad Vöslau | Hall 678, 8911 Admont | +43 676 309 46 55 | office@sv-dolkowski.at